Polnische Verfassungskrise und Justizreformen (seit 2015)

Die Verfassungskrise in Polen begann im Herbst des Jahres 2015 mit der zweifachen Wahl von je fünf Verfassungsrichtern durch die 7. und 8. Legislaturperiode des polnischen Parlaments. Infolgedessen verabschiedete der PiS-dominierte Sejm zwischen November 2015 und Dezember 2016 sechs Gesetze über die Arbeitsweise des Verfassungsgerichtshofes. 2018 wurde eine Disziplinarkammer am Verfassungsgerichtshof eingerichtet, die jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen kann; dies hat das politische System Polens erheblich verändert.

Die Krise war ein Entstehungsgrund für die Protestbewegung Komitee zur Verteidigung der Demokratie (polnisch: Komitet Obrony Demokracji).

Der EuGH urteilte Mitte Juli 2021, dass Polen mit seinem System zur Disziplinierung von Richtern europäisches Recht verletze. Das System biete nicht alle Garantien für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit innerhalb des politischen Systems. Die EU-Kommission forderte Polen am 20. Juli 2021 auf, ein EuGH-Urteil zu seiner Justizreform bis Mitte August 2021 umzusetzen. Andernfalls drohten finanzielle Sanktionen.[1] Nachdem die polnische Regierung sich weiterhin weigert, das EuGH-Urteil umzusetzen, verurteilte der Gerichtshof das Land am 27. Oktober 2021 zur Zahlung eines täglichen Zwangsgeldes in Höhe von einer Million Euro.[2]

  1. zeit.de: EU-Kommission stellt Polen Ultimatum zu Justizreform
  2. Direkt aus dem dpa-Newskanal: EU - EuGH verurteilt Polen zur Zahlung von Zwangsgeld. In: sueddeutsche.de. 27. Oktober 2021, abgerufen am 28. Januar 2024.

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