Primogeniturgesetz

Das sogenannte Primogeniturgesetz vom 8. Juli 1506 beendete das 1255 begonnene Zeitalter der bayerischen Landesteilungen. Herzog Albrecht IV. von Bayern erließ das Hausgesetz über die Unteilbarkeit des bayerischen Herzogtums, das von den Landständen beschworen wurde, und führte die Erstgeburtsordnung ein.


© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search