Rechnungslegung

Rechnungslegung ist

  • die Information über Lage und Entwicklung eines Unternehmens sowie
  • die Rechenschaft über die Verwendung von finanziellen Mitteln.

Personen, die im weitesten Sinne treuhänderische Aufgaben wahrnehmen oder die Geschäfte anderer Personen besorgen, wie zum Beispiel Treuhänder, Verwalter von Wohneigentum (§ 28 WoEigG) oder Betreuer[1], haben mit Hilfe der Rechnungslegung zu informieren und Rechenschaft abzulegen. Dieses geschieht oft durch eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben.

Das als Rechnungslegung bezeichnete externe Rechnungswesen ist ein Teilgebiet des Rechnungswesens.[2] Es dient den externen Rechnungslegungsadressaten als Informationsquelle und Entscheidungshilfe sowie der Dokumentation und Rechenschaftsablegung. Ferner kann es der Bemessung des Gewinnverteilungsrahmens und von Ansprüchen, wie zum Beispiel dem Steueranspruch des Staates, dienen. Im Gegensatz zu ihm unterstützt das interne Rechnungswesen interne Entscheidungsträger bei der Selbstinformation und Organisationssteuerung.

Die Rechnungslegung informiert mit Dokumenten, wie zum Beispiel dem Jahresabschluss und dem Lagebericht, die ihre Ergebnisse zusammenfassen. Diese werden mit Hilfe von Rechenwerken des Rechnungswesens, wie der Buchführung, erstellt. Die Rechnungslegung erfolgt nach veröffentlichten, allgemein anerkannten Regeln in der Form von Gesetzen oder Rechnungslegungsstandards. Soweit sie die Rechnungslegung nach doppelter Buchführung regeln, werden diese auch Bilanzrecht genannt. Um den Rechnungslegungsadressaten als Entscheidungsgrundlage zu dienen, soll sie Aussagen über vergangene Entwicklungen, vorhandenes Vermögen und künftige Chancen und Risiken machen. Zur Erhöhung ihrer Glaubwürdigkeit wird die Rechnungslegung oft von unabhängigen Prüfern geprüft.

  1. btprax: Stichwort Rechnungslegung
  2. Bernhard Pellens u. a.: Internationale Rechnungslegung, 2011, Seite 2

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