Unter Rechtsetzung oder Rechtssetzung versteht man die Schaffung von rechtlichen Normen und allgemein verbindlichen Anordnungen, die eine unbestimmte Vielzahl von Fällen regeln, insbesondere im Wege der Gesetzgebung. Es handelt sich dabei um „vom Menschen gesetzte[s] Recht“[1], auch positives Recht genannt.
In der Rechtsphilosophie wird der menschlichen Rechtssetzung das Naturrecht gegenübergestellt, das unabhängig vom Handeln des Menschen existiere[2] und das Verhältnis von Gesetz, Recht und Gerechtigkeit untersucht.[3]
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