Rechtsetzung

Unter Rechtsetzung oder Rechtssetzung versteht man die Schaffung von rechtlichen Normen und allgemein verbindlichen Anordnungen, die eine unbestimmte Vielzahl von Fällen regeln, insbesondere im Wege der Gesetzgebung. Es handelt sich dabei um „vom Menschen gesetzte[s] Recht[1], auch positives Recht genannt.

In der Rechtsphilosophie wird der menschlichen Rechtssetzung das Naturrecht gegenübergestellt, das unabhängig vom Handeln des Menschen existiere[2] und das Verhältnis von Gesetz, Recht und Gerechtigkeit untersucht.[3]

  1. E. Waibl, F. J. Rainer: Basiswissen Philosophie, facultas.wuv, Wien 2007, Nr. 864.
  2. Klaus F. Röhl, Hans Christian Röhl: Allgemeine Rechtslehre. 3. Auflage, C. Heymanns, Köln [u. a.] 2008, § 34 II, S. 291: „Der Begriff des positiven Rechts erhält seine Bedeutung erst vor dem Hintergrund des Naturrechts als Gegenbegriff.“
  3. Vgl. Horst Ehmann: Was ist Gesetz und Recht, was Gerechtigkeit? Auf der Grundlage des Christentums, des Islams, des Faschismus, des Sozialismus und der Menschenrechte. Nomos, 2018, ISBN 978-3-95650-380-1.

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