Register (Diplomatik)

Als Brief- oder Urkundenregister, noch häufiger einfach als Register, bezeichnet man in der Diplomatik ein fortlaufend geführtes Verzeichnis der von einer Kanzlei (oder auch einem Notar) ausgefertigten Briefe und/oder Urkunden. Sie enthalten Wortlaut der registrierten Schriftstücke, wobei wiederkehrende Elemente (Name des Absenders, Grußformeln) stark abgekürzt werden oder ganz wegfallen können.

Solchen Auslaufregistern stehen die selteneren Eingangsregister gegenüber, in denen eine Kanzlei empfangene Schriftstücke verzeichnete. Im Unterschied zu nachträglich angelegten Kopialbüchern wurden Eingangsregister (wie andere Register auch) fortlaufend geführt, das heißt die Stücke wurden in aller Regel in Reihenfolge des Eingangs und zeitnah zu diesem eingetragen.

Register, die nur bestimmte Arten von Schriftgut enthalten, werden oft nach diesen benannt, beispielsweise Privilegienregister, Schuldbriefregister oder Missivenbücher.

Die Diplomatik erforscht vor allem mittelalterliche Register, weil diese meist die einzige Überlieferung der enthaltenen Urkunden sind. Die Praxis der Registrierung von Urkunden wird bis in die Gegenwart von Behörden und Notaren gepflegt. Bekannte Beispiele amtlicher Register sind Personenstandsregister, Grundbücher oder Testamentsregister.


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