Registriert-Zeichen

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Das Registriert-Zeichen[1] ist ein Sonderzeichen zur Kennzeichnung einer Registered Trade Mark bzw. in deutschsprachigen Rechtssystemen eines eingetragenen Warenzeichens.

Eine registered trade mark (englisch, wörtlich für „eingetragene Handelsmarke“) ist im Markenrecht des angloamerikanischen Rechtskreises sowie von Staaten, die sich diesem Recht angeschlossen haben, der Fachbegriff für eine registrierte Warenmarke oder Dienstleistungsmarke.

Waren- und Dienstleistungsmarken, die in einem (zumindest nationalen) Markenverzeichnis dieses Rechtskreises amtlich registriert sind, dürfen mit dem Registriert-Zeichen[1] gekennzeichnet werden, was ihnen den vollen Markenschutz bestätigt.

Das Registriert-Zeichen ist ein meist in kleinerer Schriftgröße dargestellter, hochgestellter, eingekreister Großbuchstabe „R“, der hinter dem Namen der Waren- und Dienstleistungsmarke angefügt wird. Steht dieses Sonderzeichen nicht zur Verfügung, wird es teilweise auch als „(R)“ umschrieben.

Die Verwendung des Registriert-Zeichens ist in wissenschaftlichen Publikationen unüblich, und die meisten wissenschaftlichen Zeitschriften empfehlen, es nicht zu verwenden.[2][3]

  1. a b Benennung und Buchstabier-Ansagewort laut DIN 5009:2022-06 Beiblatt 1, Tabelle 12 „Weitere buchstabenähnliche Zeichen“
  2. Elsevier Health Manuscript Guidelines for Authors – Richtlinien für Autoren in Publikationen des Verlags Elsevier, Hinweise zur Verwendung des Registriert-Zeichens auf Seite 13, abgerufen am 23. April 2013 (englisch, Link nicht mehr funktionsfähig)
  3. Trademark Symbols in Scientific Writing – Verwendung von Trademark-Symbolen in wissenschaftlichen Schriften, abgerufen am 5. April 2018 (englisch, Link nicht mehr funktionsfähig)

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