Regularkanoniker

Als Regularkanoniker (lat. Sing. canonicus regularis), auch regulierte Chorherren (Chorherr ist ein Synonym für Kanoniker), bezeichnet man die Mitglieder einer Stiftskirche (Regularkanonikerstift), die nach einer Ordensregel leben, meist die Priesterweihe empfangen und Ordensgelübde abgelegt haben, ohne jedoch Mönche zu sein. Bei der Ordensregel handelt es sich zumeist um eine der beiden Regeln des hl. Augustinus, den Ordo antiquus oder den Ordo novus.


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