Die Reichsratswahl 1907 war die erste Reichsratswahl in Cisleithanien, die nach dem allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Männerwahlrecht durchgeführt wurde. Dies wurde durch die im Herbst 1906 vom Reichsrat beschlossene und von Kaiser Franz Joseph I. Anfang 1907 sanktionierte Wahlrechtsreform ermöglicht. Wahlberechtigt waren (wie seit 1896) männliche Staatsbürger ab 24 Jahren, die seit mindestens einem Jahr in ihrer Gemeinde sesshaft waren, jedoch nunmehr ohne Kurien und mit gleichem Stimmgewicht.[1]
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