Das lateinische Wort Res, das in der deutschen Sprache mit „Sache, Gegenstand, Ding“ oder „Wesen“ übersetzt wird,[1] ist ein bis heute wichtiger Begriff im Recht und in der Philosophie.
Der Begriff verweist im antiken lateinischen Raum zuerst grundsätzlich auf die äußere Realität, die unmittelbar wahrgenommen wird. Allgemein wurde Res in einem konkreten materiellen und ökonomischen Sinn verstanden.[2]
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