Restitutionsedikt

Urkunde des Restitutionsedikts

Das Restitutionsedikt war eine von Kaiser Ferdinand II. am 6. März 1629 erlassene Verordnung, mit der ohne Einverständnis der evangelischen Reichsstände der Status quo des geistlichen Besitzstands im Reich wieder auf den Stand des Jahres 1552 gebracht werden sollte. Es setzte damit die katholische Interpretation des Augsburger Religionsfriedens (1555) durch.

Das Restitutionsedikt markierte den Höhepunkt der kaiserlichen Macht im Dreißigjährigen Krieg. Ende der 1620er Jahre erlitten die Protestanten in Norddeutschland verheerende Niederlagen gegen die Truppen des Kaisers und der katholischen Liga. Diese Situation der katholischen Dominanz im Reich wollte Kaiser Ferdinand II. zur dauerhaften Stärkung der katholischen Konfession nutzen.

Das Edikt hätte bei Befolgung für die Eigentumsverhältnisse innerhalb des Reiches enorme Konsequenzen gehabt, da in großem Umfang Enteignungen und Rückübertragungen ehemals katholischen Besitzes die Folge gewesen wären, darunter zwei Erzbistümer, sieben Bistümer und über 500 Klöster. Das Edikt fachte den Konflikt zwischen dem katholischen Kaiser und den evangelischen Fürsten und Ständen erneut an und trug zur weiteren Eskalation des Krieges bei.


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