Scheduled Tribes

2011: Anteile der damaligen 705 Scheduled Tribes (104,3 Mio. Ange­hörige: 8,6 % aller Einwohner) an den Bevöl­kerungen der 29 Bundes­staaten und 7 Unions­territorien in Indien
höchster Anteil: 85–95 % (vor allem Nordostindien)
niedriger Anteil:   2–9 %
 geringer Anteil:   0–0,5 %

Scheduled Tribes (englisch schedule „Liste“, tribeStamm“; Hindi अनुसूचित जनजाति ; deutsche Entsprechung: „registrierte Stammesgemeinschaften“; Einzahl: der Scheduled Tribe) oder abgekürzt ST ist eine in Indien rechtsgültige verwaltungstechnische Einteilung für soziokulturell oder ethnolinguistisch definierte indigene Volksgruppen, denen nach der indischen Verfassung als „schwächeren Teilen der Bevölkerung“ Schutz, staatliche Wohlfahrts- und Förderprogramme, Sonderrechte und in Nordostindien teils eine autonome Selbstverwaltung eingeräumt werden. Diese Anerkennung geschieht nicht zentral, sondern auf der Ebene der einzelnen Bundesstaaten und Unionsterritorien und betrifft nur ihre jeweils ansässigen Einwohner. Im Jahr 2014 waren insgesamt 693 Scheduled Tribes anerkannt, bei der Volkszählung in Indien 2011 waren es 705 (104 Mio. Angehörige: 9 % aller Einwohner), etwa 20 weitere warteten auf ihre offizielle „Listung“ und andere wollten Obergruppen zugeordnet werden. Die meisten Stammesgruppen siedeln in 8 Staaten in Zentralindien sowie im kleinen Gebiet der „Sieben Schwesterstaaten“ im abgelegenen Nordostindien. Die größte Anzahl an ST-Angehörigen lebt im großen zentralindischen Bundesstaat Madhya Pradesh (15 Millionen, 21 % der Einwohner). Keine ST gibt es in drei Staaten und in drei Territorien (siehe unten). 75 Gruppen gelten als sozial „besonders verletzbar“ in ihrer vor-landwirtschaftlichen Lebensweise, sie werden als Particularly Vulnerable Tribal Groups (PVTGs: rund 10 Mio. Angehörige) klassifiziert. Viele Stammesvölker verstehen sich übergeordnet als Adivasi, als die „ursprünglichen Einwohner, ersten Siedler“ – aber diese Bezeichnung wird von der indischen Regierung nicht anerkannt.

Die administrative Einteilung als Scheduled Tribes hat Entsprechungen mit den verfassungsmäßigen Schutzrechten und Fördermaßnahmen für Angehörige von Scheduled Castes (SC: „Gelistete Kasten“) und für Angehörige von Other Backward Classes (OBC: „Andere zurückgebliebene Klassen“). Entsprechend kann eine kleine Untergruppe eines im Nachbarstaat anerkannten Scheduled Tribe im eigenen Staat gar nicht anerkannt sein, oder als SC oder als OBC oder als PVTG „gelistet“ und gefördert werden. So hat das Nationale Hauptstadtterritorium Delhi keine ST, weil in dem großen städtischen Bereich keine Volksgruppe als „ländlich(rural) eingestuft werden kann, sondern nur in einer der anderen sozialen Gruppen. Angehörige der Scheduled Tribes können beliebigen Religionen angehören. Dies unterscheidet sie von den Scheduled Castes, die definitionsgemäß Hindus, Buddhisten oder Jains sein müssen.


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