Schengen-Raum

Der Schengen-Raum
  • Schengen-Raum zzgl. Kanaren / Azoren / Madeira-Archipel (westlich des Kartenausschnitts)
  • Schengen-Raum, nur an den Luft- und Seebinnengrenzen (BG / RO)
  • De facto teilnehmende Staaten (AD / MC / SM / VA)
  • Künftige Beitritts-Staaten (CY)
  • Schengen-Raum, auch Schengenraum[1] oder Schengen-Gebiet bzw. Schengengebiet[2], außerhalb der Rechtssprache häufig auch Schengen-Zone bzw. Schengenzone, bezeichnet vor allem in der Umgangssprache die Gemeinschaft derjenigen Staaten, unter denen systematische Personengrenzkontrollen im Regelfall nicht mehr stattfinden bzw. den Gültigkeitsbereich des Schengener Abkommens. Zollkontrollen, vor allem zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem Schengen-Raum angehörenden Drittstaaten, sind dagegen weiterhin möglich. Die Regeln, die an den Außen- und Binnengrenzen des Schengen-Raums gelten – dazu gehören u. a. stichprobenartige Personengrenzkontrollen sowie systematische Personengrenzkontrollen aus besonderem Anlass – ergeben sich nicht aus den Bestimmungen über den Schengen-Raum, sondern aus dem Schengener Grenzkodex.

    1. englisch Schengen area, französisch espace Schengen, spanisch espacio Schengen, italienisch spazio Schengen, niederländisch Schengenruimte
    2. englisch Schengen territory, französisch territoire Schengen, spanisch territorio Schengen, italienisch territorio Schengen, niederländisch Schengengrondgebied

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