Das Schiffsregister dient der dinglichen Zuordnung von Schiffen. Das Schiffsregisterrecht ist ein grundbuchähnliches Sonderrecht im Rahmen des Registerrechts. Schiffe werden in Deutschland und der Schweiz sachenrechtlich wie unbewegliche Sachen behandelt.[1] Die Regelungen über bewegliche Sachen (Fahrnis) sind daher auf diese nicht oder nur eingeschränkt anwendbar.
© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search