Selbstausschaltung des Parlaments

„Selbstausschaltung des Parlaments“ ist die vom damaligen österreichischen Bundeskanzler Engelbert Dollfuß (CS) geprägte Bezeichnung für die am 4. März 1933 eingetretene Vorsitzlosigkeit des österreichischen Nationalrates. Nach überwiegender Ansicht von Verfassungsjuristen handelte es sich um eine Geschäftsordnungskrise, die einvernehmlich beizulegen gewesen wäre. Dieser Lösungsansatz wurde jedoch am 15. März 1933 von Dollfuß unter Einsatz der Exekutive unterbunden, die Abgeordneten konnten nicht zusammentreten. In der Folge verbot die christlichsoziale Bundesregierung (ab 20. Mai 1933 von der Vaterländischen Front getragen) sukzessive die anderen Parteien und errichtete die austrofaschistische Diktatur nach ständestaatlichem Muster.


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