Die Selbstverwaltungswahlen in Polen 2014 unterteilten sich in zwei Wahlgänge. Der Erste erfolgte am 16. November 2014 und eventuelle Stichwahlen für das Bürgermeisteramt zwei Wochen später.[1] Die obligatorische Verordnung wurde am 20. August 2014 vom Ministerpräsidenten Donald Tusk unterzeichnet.[2] Die Wahlberechtigten konnten über die Zusammensetzung von Sejmiks, Kreistagen, Gemeinderäten sowie Warschauer Stadtteilräten abstimmen und Gemeindevorsteher, Bürgermeister oder Stadtpräsidenten wählen.
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