Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt und sexualisierter Machtmissbrauch beschreiben Handlungen mit sexuellem Bezug ohne Einwilligung beziehungsweise Einwilligungsfähigkeit des Betroffenen. Sie sind insbesondere Delikten wie zum Beispiel sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch von Kindern übergeordnet. Sexualisierte Gewalt wird dabei der physischen Gewalt (zum Beispiel Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen) und der psychischen Gewalt nebengeordnet.[1]

Der Ausdruck „Gewalt“ ist mit der Wertung verbunden, dass die Täter nicht Opfer im Sinn von Fehltritten und die Opfer nicht Mittäter im Sinn von Provokateuren sind[2] und dass die jeweiligen Täter vorsätzlich handeln. Die Grenzen zwischen Gewalt und Machtmissbrauch sind hierbei fließend. Zu den Folgen dieser Art von Gewalt zählen seelische Traumata und verschiedene psychosomatische Symptome bei den Opfern. Die Definitionen in der Psychotherapie sind oft nicht deckungsgleich mit den Straftatbeständen; viele feministisch orientierte Gruppen und Organisationen beanspruchen z. B. eine Definitionsmacht für Betroffene.[3]

  1. Gewalt gegen Männer in Deutschland. Pilotstudie, Juli 2004 (PDF; 7,4 MB) S. 20, 62, 113 und 153.
  2. Über „Definitionsmacht“. Blog des Antisexismusbündnisses, 14. März 2008 (online)
  3. Christa Oppenheimer: Was hat die Arbeit gegen sexuelle Gewalt mit Feminismus zu tun? (Memento vom 14. Juli 2014 im Internet Archive) (PDF; 167 kB), S. 9.

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