Sexualkontakt

Darstellung auf einer römischen Amphore aus dem Jahre 540 vor Christus: zwei schlanke, muskulöse, nackte Männer stehen sich gegenüber, der linke berührt Kinn und Penis des rechten.
Sexualkontakt; antike griechische Darstellung auf einer attisch-schwarzfigurigen Amphore; ca. 540 v. Chr.

Unter Sexualkontakt (auch sexueller Kontakt) wird der sexuell motivierte körperliche Kontakt zwischen Menschen verstanden. Er ist häufige Folge einer sexuellen Handlung mindestens einer Person und kann im Einvernehmen der berührten Personen geschehen oder uneinvernehmlich als sexuelle Belästigung[1], im Extremfall als Vergewaltigung.[2][3] Sexualkontakte sind zentraler Bestandteil der meisten Sexualpraktiken und können sexuelle Erregung auslösen.

Der Begriff ist sehr weit gefasst, beginnt bei Zärtlichkeiten und Fummeln über der Kleidung und meint besonders Petting unter der oder ohne Kleidung bis hin zum penetrativen Geschlechtsverkehr.

Typische Sexualpraktiken sind gegenseitige Masturbation, orale Praktiken wie Fellatio und Cunnilingus und vaginaler oder analer Geschlechtsverkehr. Bei autosexuellen Handlungen mit nur einem Beteiligten (zum Beispiel Selbstbefriedigung) spricht man nicht von Sexualkontakt. Auch sexuelle Handlungen mit mehreren Beteiligten, bei denen es aber nicht zu Körperkontakt kommt – wie Telefonsex/Sexting oder Exhibitionismus –, gelten nicht als Sexualkontakte.

Die Medizin, Gesundheitsvorsorge und Epidemiologie interessieren sich für Sexualkontakte wegen der Möglichkeit, dabei sexuell übertragbare Erkrankungen weiterzugeben oder damit infiziert zu werden. Auch die Psychologie interessiert sich für Sexualkontakte in Hinblick auf die dabei ablaufenden neurologischen Prozesse, die zugrundeliegenden Triebe bzw. Handlungsmotive und die eventuelle Auslösung von Traumata etc.

Der Begriff wird vor allem in der Medizin und Gesundheitsvorsorge verwendet. In der deutschsprachigen Kriminologie und Rechtswissenschaft spielt er hingegen nur eine kleine Rolle, da dort vor allem von sexuellen Handlungen gesprochen wird.

  1. § 184i Sexuelle Belästigung. In: dejure.org, abgerufen am 27. Mai 2023.
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