Simultanschule

Simultanschule oder Gemeinschaftsschule (juristische Bezeichnung in Nordrhein-Westfalen ist „Gemeinschaftsschule“, in Niedersachsen „Schule für Schülerinnen und Schüler aller Bekenntnisse“) werden Bildungseinrichtungen genannt, in denen Schüler unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit gemeinsam unterrichtet werden. Im Gegensatz dazu stehen konfessionell gebundene Schulen, die als Konfessions- oder Bekenntnisschulen (in Niedersachsen „Schule für Schülerinnen und Schüler des gleichen Bekenntnisses“) bezeichnet werden.

Der Begriff Gemeinschaftsschule, der im Fall der Simultanschule eine Schule bezeichnet, an der Religion als ordentliches Lehrfach unterrichtet wird, wird außerhalb Nordrhein-Westfalens mit anderer Bedeutung verwendet, siehe Artikel Gemeinschaftsschule.


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