Sozialpartnerschaft

Der Begriff Sozialpartnerschaft bezeichnet das kooperative Verhältnis der Sozialpartner (vor allem Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände) mit dem Ziel, Interessengegensätze durch Konsenspolitik zu lösen und offene Konflikte einzudämmen. Sozialpartnerschaften sind in verschiedenen Staaten verschieden aufgebaut.

Seit der Nachkriegszeit bis heute gilt die österreichische Sozialpartnerschaft als ein Beispiel für die funktionierende Beziehung zwischen Unternehmern und Gewerkschaften. In der Schweiz wurde mit dem Arbeitsfrieden schon vor Beginn des Zweiten Weltkriegs ein Instrument des Interessenausgleichs geschaffen. In Deutschland wurde die Sozialpartnerschaft zwiespältiger beurteilt. Sie war zunächst eher eine Zielvorstellung sozial engagierter Kreise (Sozialtheologen, christliche Unternehmer, sozialliberale Politiker und Wissenschaftler), der erst allmählich die Praxis folgte.

Ein ähnlicher Begriff ist der des Korporatismus, kritische Bezeichnungen sind die Konfliktpartnerschaft und der „institutionalisierte Klassenkompromiss[1].

  1. Janis Ewen, Sarah Nies, Martin Seeliger: Sozialpartnerschaft im digitalisierten Kapitalismus. Hat der institutionalisierte Klassenkompromiss eine Zukunft? (= Arbeit - Organisation - Politik). 1. Auflage. Beltz Juventa, Weinheim 2022, ISBN 978-3-7799-7060-6.

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