Sozialpflichtigkeit des Eigentums

Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums (auch Sozialbindung des Eigentums) bezeichnet in Deutschland einen rechts- und sozialphilosophischen Grundsatz. Im verfassungsrechtlichen Sinne schränkt die Sozialbindung den Schutzbereich des Eigentums gemäß Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ein, indem Eingriffsrechte im Sinne des Art. 14 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich gerechtfertigte Inhalts- oder Schrankenbestimmungen aussprechen.

Vor dem Hintergrund einer grundsätzlichen Anerkennung des Instituts des Privateigentums und einer entsprechenden Verfügungsfreiheit wird gefordert, dass der Gebrauch des Eigentums dem Gemeinwohl nicht zuwiderlaufen, sondern ihm zugutekommen soll.

Neben seiner Thematisierung in der Rechts- und Sozialphilosophie hat der Sozialpflichtigkeitsgrundsatz vor allem in die christliche Soziallehre sowie in verschiedene Verfassungen Eingang gefunden.


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