Sportministerium

Ein Sportministerium ist ein Ministerium, das sich mit den Agenden der Leibeserziehung, dem Schulsport, wie auch dem Leistungssport und der Volksgesundheit beschäftigt. Das Portefeuille ist eng verwandt mit den Agenden eines Gesundheitsministeriums, Bildungsministeriums oder mit sozialen Angelegenheiten. Daneben findet sich Verbindung mit dem Verteidigungsministerium, etwa, wenn viele Leistungssportler aus dem Heeressport kommen, wo sie nach der Sportlaufbahn ein berufliches Auskommen haben (Beispiele: Österreich, Schweiz). In der Bundesrepublik Deutschland wird in Folge eines Reichstagsbeschlusses vom Februar 1914 im Bund (wie in der Weimarer Republik und der NS-Zeit) die Funktion vom Innenminister ausgeübt. Der Zuschnitt der Zuständigkeit in den einzelnen Bundesländern ist sehr verschieden, wird aber teilweise durch ein Sportfördergesetz geregelt.[1]

  1. Arnd Krüger: Theodor Lewald Sportführer im Dritten Reich. Berlin: Bartels & Wernitz 1975

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