Unter Sprachinsel wird eine bzgl. des Hauptverbreitungsgebiets der Sprache verhältnismäßig kleine geschlossene Sprach- und Siedlungsgemeinschaft verstanden, die sich innerhalb eines größeren fremden Sprachgebiets befindet.
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A) Plautdietsch wird in „2.2.18 In Übersee“ und in „3.18 Plautdietsche Sprachinseln“ erwähnt. Wenn Plautdietsch eine Varietät des Deutschen ist, gehören die Sprachinseln in 3.18 unter 2.2.18, nämlich als sekundäre Sprachinseln. Wenn Plautdietsch eine eigenständige Sprache wäre (was dann auch für Pennsilfanisch u.a. gelten müsste und kaum haltbar ist), dürfte es nicht in 2.2.18 aufgeführt werden. Als jiddische Sprachinseln können in 3.12 wegen der Bedingung, „dass die Sprache im Ursprungsland noch gesprochen wird“, nur jiddischsprachige Gemeinschaften außerhalb von Mittelost- und Osteuropa gelten, was nach der Entwicklung des Jiddischen zu einer eigenen Sprache als „Ursprungsland“ betrachtet werden kann. Diese Bedingung verbietet es auch, Sorbisch, Friesisch, Rotwelsch u.a. als Sprachinseln zu betrachten. B) Die Struktur ist undurchsichtig und über weite Strecken nicht sinnvoll. So sollten z.B. alle Rotwelschen Sprachinseln zusammengefaßt sei und nicht in mehreren Ländern dann Rotwelsch als eine Sprachinsel. Ebenso ist es nicht sinnvoll, heutige Staaten als geographische Zuordnungszonen zu nutzen, sondern maßgeblich ist das (geschlossene) Sprachgebiet als Ausgangspunkt (mit fremdsprachigen Inseln innerhalb, die aber erst nach den Sprachinseln der eigenen Sprache außerhalb aufzuführen sind); so ist zwischen Sprachinseln eines Dialekts derselben Sprache (z.B. Platt oder Jiddisch) und komplett anderen Sprachen (wie Sorbisch etc.) klarer zu unterscheiden und diese separat zu gruppieren.
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