Staatskirchenrecht

Als Staatskirchenrecht (auch: Religionsverfassungsrecht) bezeichnet man die staatliche Rechtsetzung gegenüber Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Es ist Teil des Öffentlichen Rechts und nicht zu verwechseln mit dem Kirchenrecht, das sich eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft autonom gibt.


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