Sterbekasse

Lade (Truhe) der Schneider-Leichenkasse Grünstadt, 1822[1]

Als Sterbekasse[2] (Grabe- oder Leichenkasse, Totenlade, Sterbelade, Begräbniskasse) bezeichnet man kleine, im Wesentlichen die Deckung der Beerdigungskosten bezweckende, zum Teil mit Krankenkassen verbundene Lebensversicherer, die im Todesfall das Sterbegeld an die Erben oder den Besorger der Bestattung auszahlen oder, wenn solche nicht vorhanden, die Beerdigung auch selbst besorgen.

  1. Beschreibung des Objekts im digitalen Museumsportal Rheinland-Pfalz
  2. Zulassungsurkunde des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung IVSt(B) 3413/1.

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