Synkratie

Der politische Begriff der Synkratie („Mitherrschaft“; von altgriechisch σύν syn „mit, gemeinsam“ und κρατείν krateín „herrschen“) bezeichnet diejenige Herrschaftsform eines Staates, bei der wenige Politiker dominieren (Oligarchie) und daneben auch das Volk beteiligt ist an Gesetzgebung und Regierung, etwa durch Abstimmung (Plebiszit) oder gewählte Vertreter (repräsentative Demokratie).

Synkratie ist zu unterscheiden von der Synarchie und darf nicht verwechselt werden mit dem phonologisch ähnlichen Synkretismus, einem religionsphilosophischen bzw. religionshistorischem Begriff der Gleichzeitigkeit bzw. Vermischung verschiedener religiöser Anschauungen.

Der Gegensatz zur Synkratie ist die Autokratie.[1]

  1. Synkratīe. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage. Band 19: Sternberg–Vector. Bibliographisches Institut, Leipzig / Wien 1909, S. 244 (zeno.org).

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