Tiertransport

Dreistöckiger Viehtransporter
Transport von Polizeipferden
Haustiertransportbox für internationale Flüge
Verladen von Ferkeln (ca. 30 kg) für Transport zum Mastbetrieb
In Entwicklungsländern gelten oft weniger strenge Tiertransportbestimmungen als in der Europäischen Union.
Transport lebender Schweine in Kambodscha
Lebend-Schweinetransport auf Timor (um 1970)

Unter einem Tiertransport versteht man den Vorgang zur Beförderung mindestens eines lebenden Tieres; eine Begriffsverwendung im Sinne einer Beförderung durch Tiere (wie Lastesel oder Brieftaube) ist wenig gebräuchlich. Oft wird der Begriff gleichbedeutend mit dem engeren Begriff Viehtransport gebraucht, also einer Beförderung von Vieh.

Die deutsche Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) definiert den Begriff nicht[1]; sie knüpft an Definitionen der für die EU geltenden Verordnung (EG) Nr. 1/2005[2] an, deren Durchführung die TierSchTrV dient. Für diese Zwecke ist „Transport“ definiert als: jede Bewegung von lebenden Wirbeltieren in einem oder mehreren Transportmitteln sowie alle damit zusammenhängenden Vorgänge, einschließlich des Verladens, Entladens, Umladens und Ruhens, bis zum Ende des Entladens der Tiere am Bestimmungsort[3]; der Begriff ist nicht auf gewerbliche Transporte beschränkt.

  1. Tierschutztransportverordnung
  2. Verordnung (EG) Nr. 1/2005 das Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97
  3. zitiert nach Artikel 2 a und w der Verordnung (EG) Nr. 1/2005

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