Todesstrafe

Die Todesstrafe ist die Tötung eines Menschen als Rechtsfolge einer per Gesetz definierten Straftat, derer er für schuldig befunden wurde. Ihr geht in der Regel ein Todesurteil nach einem Gerichtsverfahren voraus, das mit der Hinrichtung des Verurteilten vollstreckt wird.

Seit Jahrtausenden werden Personen hingerichtet, deren Taten nach kodifizierten Strafbestimmungen als besonders schwere Verbrechen gelten. Ab dem 18. Jahrhundert wurde die Rechtmäßigkeit der Todesstrafe in Europa in Frage gestellt. Im Jahr 1786 schaffte zuerst das Großherzogtum Toskana unter Leopold II. die Todesstrafe ab. Dem folgten seither immer mehr Staaten, darunter Deutschland, Liechtenstein, Österreich und die Schweiz.

Heute ist die Todesstrafe ethisch, strafrechtlich und praktisch umstritten; sie gilt vielfach als unvereinbar mit den Menschenrechten. Viele Nichtregierungsorganisationen setzen sich für ihre weltweite Abschaffung ein. Als Schritt zu diesem Ziel fordert die Generalversammlung der Vereinten Nationen seit 2007, Hinrichtungen weltweit auszusetzen (Moratorium).[1]

Status der Todesstrafe in allen Staaten:
  • vollständig abgeschafft
  • nur in Sonderstrafverfahren (z. B. Kriegsrecht)
  • Hinrichtungsstopp
  • angewendet
    1. Resolution A/RES/62/149: Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe. Generalversammlung der Vereinten Nationen, 4. Februar 2015 (PDF; 34 kB)

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