Trucksystem

Trucksystem (von englisch to truck ‚eintauschen‘) bezeichnet die in der Zeit des Manchester-Liberalismus aufgekommene Entlohnung von Arbeitnehmern durch Waren, die beispielsweise Lebens- und Genussmittel sein können, insbesondere die Praxis, als Arbeitgeber seine Arbeitnehmer mit Waren aus der eigenen Produktion zu entlohnen oder in Form von Gutscheinen.[1]

Veilsdorfer Kupfermarke im Wert von 3 Kreuzern, Jahr 1822

In der frühindustriellen Zeit war das Trucksystem weit verbreitet. Es wurde von Arbeitgebern häufig dazu genutzt, den Lohn in Form von minderwertigen und zu überhöhten Preisen bewerteten Waren auszuzahlen. Ein Beispiel sind die Veilsdorfer Kupfermarken, die im Jahr 1822 vom Porzellanwerk Kloster Veilsdorf in Sachsen-Hildburghausen als Fabrikgeld herausgegeben wurden.

Dagegen richten sich Regelungen in der Gesetzgebung verschiedener Staaten. Der Arbeitgeber soll seine Arbeitnehmer mit Geld bezahlen, also mit einem fungiblen Zahlungsmittel ausstatten. Das Truckverbot soll auch verhindern, dass den Arbeitnehmern das Absatzrisiko für die Waren aufgebürdet wird.[2]

In vielen Staaten, wie beispielsweise Österreich und Deutschland, ist es aber zulässig, dass ein Teil der Arbeitsvergütung als Sachbezug gewährt wird. Dieser Deputatlohn oder Rabatte auf Produkte des Arbeitgebers muss zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart sein und im Interesse des Arbeitnehmers liegen.[3][2]

  1. Thomas Bartscher: Art. „Trucksystem“. In: Gabler Wirtschaftslexikon.
  2. a b Joachim Wichert: Art. „Truckverbot“. In: Gabler Wirtschaftslexikon.
  3. Gewerbeordnung 1859 – Gewerbliches Hilfspersonal: §78 Lohnzahlungen, Inkrafttretensdatum 1. Juni 1885, Österreichische Nationalbibliothek.

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