Umweltsteuer

Umweltsteuern, auch Ökosteuern, sind Lenkungssteuern, die der Staat zum Schutz der Umwelt erhebt. Als Umweltschutzabgabe (kurz: Umweltabgabe) können in einem föderal organisierten Staat auch Länder und Kommunen für umweltschädliche Tatbestände einen Preis festsetzen: Steuern und Abgaben sollen durch eine Bepreisung umweltschädlicher Güter ein umweltfreundlicheres Handeln der Wirtschaftsteilnehmer anreizen. Natur und Umwelt sollen so nachhaltig geschützt werden.[1][2]

Umweltsteuern sind ökonomische Instrumente der Umweltpolitik und zentrales Element des Leitbildes einer Ökosozialen Marktwirtschaft.

  1. Eberhard Feess: Umweltabgabe. In: Gabler Wirtschaftslexikon. 19. Februar 2018, abgerufen am 3. Juli 2021.
  2. Eberhard Feess, Norbert Dautzenberg, Edeltraud Günther: Ökosteuer. In: Gabler Wirtschaftslexikon. Abgerufen am 3. Juli 2021.

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