Unrechtsstaat

Nationalsozialistisches Deutschland: Der preußische Justizminister Hanns Kerrl bei der Besichtigung des Galgens mit daran aufgehängtem Paragraphenzeichen im Lager für Rechtsreferendare in Jüterbog. Links neben ihm der Lagerleiter Oberstaatsanwalt Christian Spieler und dessen Stellvertreter, SA-Sturmführer Heesch (August 1933)

Unrechtsstaat ist eine abwertend gebrauchte[1] Bezeichnung für einen Staat, der kein Rechtsstaat ist.[2] Im Unrechtsstaat setzen sich „die Machthaber willkürlich über das Recht hinweg“; seine Bürger seien „staatlichen Übergriffen schutzlos preisgegeben“.[3] Es handelt sich um ein politisches Schlagwort, mit dem die Regime sowohl Deutschlands zur Zeit des Nationalsozialismus als auch der DDR gekennzeichnet werden. Die Gleichsetzung beider Systeme durch den Begriff des Unrechtsstaats ist umstritten. Die Debatte hat Eingang in den rechtswissenschaftlichen Diskurs gefunden, der sich insbesondere um eine Definition des Begriffs bemüht.[4]

  1. Ingo Müller, NJ 1992, S. 281 ff., 282.
  2. Sendler, ZRP 1993, S. 1 ff., 2.
  3. Duden-Wissensnetz deutsche Sprache
  4. Wilhelm Rettler: Der strafrechtliche Schutz des sozialistischen Eigentums in der DDR (= Juristische Zeitgeschichte 3, 40). De Gruyter, Berlin/New York 2010, ISBN 978-3-11-024855-5, S. 183–184.

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