Unternehmensgesetzbuch

Basisdaten
Titel: Unternehmensgesetzbuch
Langtitel: Bundesgesetz über besondere zivilrechtliche
Vorschriften für Unternehmen
Abkürzung: UGB (HGB)
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Unternehmensrecht
Fundstelle: dRGBl. S 219/1897
Inkrafttretensdatum: 1. März 1939, Umbenennung in Unternehmensgesetzbuch mit 1. Jänner 2007
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 187/2023
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das Unternehmensgesetzbuch (UGB) behandelt in Österreich das Unternehmensrecht. Beim Unternehmensrecht handelt es sich um zivilrechtliche Sonderbestimmungen, insbesondere das Firmenrecht, Vorschriften über Personengesellschaften des Unternehmensrechts, Vorschriften über die Rechnungslegung und bestimmte Vorschriften über unternehmensbezogene Geschäfte. Beim Unternehmensgesetzbuch handelt es sich um das 1897 erlassene deutsche Handelsgesetzbuch, das im Jahr 1938 in Österreich eingeführt wurde und im Jahr 2007 schließlich den heutigen Gesetzestitel erhielt.

Teile des Firmenrechtes, Rechnungslegungsvorschriften, spezielle stellvertreter-, schuld- und sachenrechtliche Normen, Absatzmittlergeschäfte und Teile der Transportgeschäfte werden wie bisher im HGB auch im UGB geregelt sein.


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