Vater

Vater mit Kind (2006)

Vater bezeichnet einen männlichen Elternteil eines Menschen; seine Vaterschaft kann sich auf einen, zwei oder alle drei Teilbereiche der Elternschaft beziehen:

Ein Mensch kann folglich mehr als nur einen Vater haben. In der Kernfamilie und bei alleinerziehenden biologischen Vätern werden alle drei Teilbereiche der Vaterschaft wahrgenommen. Der Stiefvater, der Vater in einer gleichgeschlechtlichen Ehe, der Pflegevater, der biologische Vater ohne Sorgerecht oder der Samenspender haben nur Teilbereiche inne.


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