Vereinsrecht (Deutschland)

In der deutschen Rechtswissenschaft ist Vereinsrecht das Rechtsgebiet, das den Verein regelt. Verfassungsrechtlicher Hintergrund ist die Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 1 Grundgesetz. Die Gründung, Organisation und Haftung des Vereins ist in den §§ 21–79 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Das Vereinsgesetz regelt dagegen die öffentlich-rechtlichen Bezüge des Vereins. Der Verein ist die Grundform der privaten Körperschaften.


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