Verfassung des Freistaates Sachsen

Basisdaten
Titel: Verfassung des Freistaates Sachsen
Kurztitel: Sächsische Verfassung (nicht amtlich)
Abkürzung: SächsVerf (nicht amtlich)
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Sachsen
Rechtsmaterie: Verfassungsrecht
Erlassen am: 27. Mai 1992
(SächsGVBl. S. 243)
Inkrafttreten am: 6. Juni 1992
Letzte Änderung durch: Art. 1 ÄndG vom 11. Juli 2013
(SächsGVBl. S. 502)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2014 (Art. 2 ÄndG vom 11. Juli 2013)
Weblink: Volltext der Verfassung des Freistaates Sachsen
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
Diese Tafel an der Dreikönigskirche in Dresden erinnert an die dort stattgefundene Verabschiedung der Verfassung des Freistaates Sachsen am 27. Mai 1992.

Die Verfassung des Freistaates Sachsen wurde am 27. Mai 1992 ausgefertigt. Sie trat am 6. Juni 1992 in Kraft. Der Sächsische Landtag hat sie als verfassungsgebende Landesversammlung am 26. Mai 1992 mit einer Mehrheit von 132 gegen 15 Stimmen bei 4 Enthaltungen[1] beschlossen. Sie wurde bisher nur einmal geändert, um eine Schuldenbremse einzufügen.[2]

  1. https://www.slpb.de/themen/staat-und-recht/politische-ordnung-politisches-system/verfassung
  2. Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen (Verfassungsänderungsgesetz) vom 11. Juli 2013, SächsGVBl. Nr. 10/2013, S. 502

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