Vertrag von Rapallo

Reichskanzler Joseph Wirth (2. v. l.) mit den Vertretern der sowjetrussischen Seite Krassin, Tschitscherin und Joffe

Der Vertrag von Rapallo ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der am 16. April 1922, einem Ostersonntag, im italienischen Rapallo zwischen dem Deutschen Reich und der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik (späteres Gründungsmitglied der Sowjetunion) geschlossen wurde. Der überraschende Vertragsschluss fand am Rande der Finanz- und Wirtschaftskonferenz von Genua statt. Unterzeichnet wurde der Vertrag von dem deutschen Außenminister Walther Rathenau und seinem sowjetrussischen Amtskollegen Georgi Tschitscherin. Der Vertrag normalisierte die Beziehungen der beiden Staaten, die mit ihm ihre jeweilige internationale Isolation durchbrechen wollten, und sollte die Verhandlungsposition des Deutschen Reiches gegenüber den Westmächten stärken. Mit Deutschland, dessen Schuld am Ausbruch des Ersten Weltkriegs der Frieden von Versailles konstatiert hatte, und dem sozialistischen Russland schlossen sich zwei Geächtete der damaligen internationalen Politik zusammen. Er trat sofort mit der Unterzeichnung in Kraft.


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