Vertrag von Ripen

Der Vertrag von Ripen begründete 1460 die Personalunion zwischen Dänemark und den zuvor schauenburgischen Territorien Schleswig und Holstein. Um seine Wahl zum Landesherrn zu erreichen, musste der dänische König Christian I. der Ritterschaft bedeutsame Privilegien zugestehen. Die spätere Bezeichnung Ripener Privileg seitens der Ritterschaft betonte deren Sonderstellung gegenüber dem Landesherrn.

Das königliche Schloss Riberhus in Ripen (um 1550)

Zur königlichen Handfeste vom 5. März 1460, ausgestellt als Wahlkapitulation in Ripen, kam als zweiter Vertragstext die Kieler Huldigungskapitulation vom 4. April 1460, die sogenannte Tapfere Verbesserung. Zusammen begründeten diese Urkunden eine gemeinsame Landesherrschaft über Schleswig und Holstein und schufen einen Landfrieden.

Der Vertrag von Ripen verlor seine unmittelbare Gültigkeit mit dem Tod Christians I. (1481), die niedergelegten Grundgedanken wirkten jedoch fort. Die in Teilen separatistische schleswig-holsteinische Bewegung widersetzte sich im 19. Jahrhundert mit Verweis auf den Vertrag von Ripen dänischen Plänen zu einer Herauslösung Schleswigs und dessen Eingliederung in das Königreich.


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