Die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei (tschechisch: Vysídlení [,Aussiedlung‘], odsun [,Abschiebung‘] oder vyhnání [,Vertreibung‘] Němců z Československa [,der Deutschen aus der Tschechoslowakei‘]) betraf bis zu drei Millionen Deutsche aus der Tschechoslowakei in den Jahren 1945 und 1946.
Die Sudetendeutschen, auch Deutschböhmen und Deutschmährer sowie die Sudetenschlesier genannt, wurden 1945/1946 unter Androhung und Anwendung von Gewalt zum Verlassen ihrer Heimat gezwungen. Nach dem Beneš-Dekret 108 vom 25. Oktober 1945 wurde das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen (Immobilien und Vermögensrechte) der deutschen Einwohner konfisziert und unter staatliche Verwaltung gestellt.[1]
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