Volksabstimmung in Oberschlesien

In Oppeln warten Menschen auf die Veröffentlichung der Abstimmungsergebnisse.

Die Volksabstimmung in Oberschlesien (seltener auch: Plebiszit in Oberschlesien) fand am 20. März 1921 in Folge des Versailler Vertrages statt. Sie hatte die Frage der territorialen Zugehörigkeit eines Teiles der preußischen Provinz Oberschlesien zum Gegenstand und führte letztlich zur Teilung Oberschlesiens und zur Abtretung von Ostoberschlesiens an Polen. Die Abstimmung wurde von einer Interalliierten Kommission durchgeführt, die hierfür im Rahmen einer zeitlich befristeten Autonomie von Februar 1920 bis Juli 1922 die Regierungsgewalt im betroffenen Gebiet ausübte. Das Abstimmungsgebiet umfasste große Teile der Provinz Oberschlesien, jedoch ohne die westlichsten Kreise Grottkau, Neisse und Falkenberg, nur den östlichen Teil des Kreises Neustadt O.S., ohne das zum Landkreis Ratibor gehörende Hultschiner Ländchen und unter Einbeziehung eines Teils des niederschlesischen Kreises Namslau.

Die etwa 1,2 Millionen Stimmberechtigten wurden darüber befragt, ob Oberschlesien bei Deutschland verbleiben oder an das 1918 wiederbegründete Polen angegliedert werden sollte. Es beteiligten sich etwa 97 % der Stimmberechtigten, wobei sich über das gesamte Stimmgebiet hinweg etwa 60 % für einen Verbleib bei Deutschland und etwa 40 % für einen Beitritt zu Polen aussprachen, bei lokal jeweils sehr stark abweichenden Voten. Der Völkerbundrat nahm am 20. Oktober 1921 einen auf Basis der Gemeindeergebnisse ausgearbeiteten Vorschlag zur Teilung die Region entlang der sogenannten Sforza-Linie an. Der kleinere, stärker industrialisierte östliche Teil („Ostoberschlesien“) ging an Polen, während der größere, eher landwirtschaftlich geprägte westliche Gebietsteil bei Deutschland verblieb.

Die Abstimmung war begleitet von einer Vielzahl an gewaltsamen Übergriffen beider Seiten bis hin zu kurzen, bürgerkriegsähnlichen Episoden, bei denen nominell unabhängige militante Kräfte in militärischen Formationen aufeinandertrafen. In ihrer Rolle als zeitweilige Regierung des Gebiets, waren auch die Truppen der Plebiszitkommission in diese Auseinandersetzungen verwickelt. Den Kämpfen fielen schätzungsweise einige tausend Menschen zum Opfer.

Diese, wie auch weitere aufgrund des Versailler Vertrags erfolgten Gebietsabtretungen, lehnte die deutschen Öffentlichkeit nahezu einhellig ab. Sie waren eine der wesentlichen Triebfedern für die Revisionspolitik in der Weimarer Republik.[1]

  1. Siehe Jörn Leonhard: Selbstbestimmung als Ideal und Praxis nach 1918, S. 86.

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