Der Volksgerichtshof (VGH) wurde am 24. April 1934 als Sondergericht zur Aburteilung von Hoch- und Landesverrat gegen den NS-Staat eingerichtet. Seinen Sitz hatte er zunächst im Gebäude des früheren Preußischen Landtags und später im ehemaligen Wilhelms-Gymnasium in Berlin. 1936 wurde der Volksgerichtshof ein ordentliches Gericht.
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