Volksmusik

Volksmusik umfasst Volkslieder und Instrumentalmusikstile, die nach dem Wortsinn zum kulturellen Grundbestand eines Volkes gehören. Stilistisch und in ihrem Gebrauchswert wird damit Volksmusik von Kunstmusik, Kirchenmusik und Popularmusik unterschieden. Die instrumentale Volksmusik, die häufig Volkstänze begleitet, ist überwiegend vom Repertoire der Volkslieder, die an einen Gesangstext gebunden sind, abgeleitet.

Die Verwendung des Begriffes „Volks-Musik“ ist erstmals 1770 durch Jacob von Staehlin in seinen Nachrichten von der Musik in Russland[1] belegt. Den Begriff „Volkslied“ führte Johann Gottfried Herder 1771 als Übertragung des englischen popular song ein. Im 19. Jahrhundert herrschte die Ansicht vor, Volksmusik sei von hohem Alter und ohne bekannten Verfasser aus der Mitte des Volkes heraus entstanden. John Meier fand Anfang des 20. Jahrhunderts, dass zahlreiche Volkslieder auf einen einzelnen Autor zurückführbar waren und folgerte daraus, die Volkslieder seien von der Musik der höheren Schichten übernommen und dem Stilempfinden des breiten Volkes angeglichen worden. Seitdem wurden eine Reihe von kontrovers diskutierten Qualifikationskriterien für die europäische Volksmusik aufgestellt.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Volksmusik manchmal mit volkstümlicher Musik gleichgesetzt, einer kommerziellen Unterhaltungsmusik mit Elementen der traditionellen Volksmusik. Wo entsprechende, funktional unterscheidbare Musikgattungen vorkommen, kann auch außereuropäische Musik in Volksmusik und Kunstmusik eingeteilt werden.

  1. Jakob von Stählin: Nachrichten von der Musik in Russland. In: Johann Josef Haigold: Beylagen zum Neuveränderten Rußland, 2. Teil. Riga / Leipzig 1770, S. 65.

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