Vollverb

Ein Vollverb ist ein Verb (Tätigkeitswort), das den inhaltlichen Kern eines Satzes bildet und allein als Prädikat eines Satzes dienen kann. Ein Vollverb ist also ein Verb, das ein Inhaltswort ist. Im Gegensatz dazu stehen verschiedene andere Klassen von Verben, die eher grammatische Funktionen haben, nur in Verbindung mit einem Vollverb auftreten können, und kleine geschlossene Klassen bilden, die nicht regelmäßig erweitert werden können. Die Klasse der Nicht-Vollverben wird verschieden eingeteilt, in der deutschen Grammatik unterscheidet man beispielsweise die Klassen Hilfsverben (haben, sein, werden; zur Bildung von Zeitformen und Passiv), Modalverben, Kopulaverben, und andere.[1]

Die Bezeichnung Hauptverb wird oft bedeutungsgleich mit Vollverb verwendet, in manchen Einteilungen werden aber unter Hauptverben auch noch Kopula- und Funktionsverben eingeschlossen.[2] Letztere können zwar nicht allein das Prädikat bilden, aber sie können das einzige Verb eines Prädikats sein.

  1. In der Dudengrammatik (2009), S. 414 ff. werden die verschiedenen Nicht-Vollverben unter dem Titel „Verben mit Spezialfunktionen“ zusammengefasst.
  2. Stefan Schierholz, Pál Uzonyi (Hrsg.): Grammatik: Formenlehre. (= Wörterbücher zur Sprach- und Kommunikationswissenschaft (WSK), 1.1). Walter de Gruyter, Berlin 2022. Lemma: Hauptverb, S. 348.

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