Waffe

Stich-, Hieb- und Schusswaffen
Die Zwille wurde als Spielgerät erdacht und später als Waffe benutzt; in den 1970er Jahren wurde sie in Deutschland als solche eingestuft.

Waffe ist ein Oberbegriff zur Waffen-Typologie und für Legaldefinitionen. Bezeichnet werden Waffen unter anderem als Gegenstände, die dazu bestimmt oder geeignet sind, Lebewesen physisch (meist durch mechanische Einwirkung) infolge Verletzung oder Tod bzw. psychisch in ihrer Handlungsfähigkeit zu beeinträchtigen oder handlungsunfähig zu machen. Ebenfalls zu Waffen zählen einige Mittel, die Gegenstände oder immaterielle Güter beschädigen, zerstören oder gebrauchsunfähig machen können.

Der Waffenbesitz und der Waffengebrauch sowie die Waffenwirtschaft (die Waffenherstellung und der Waffenhandel) werden unter anderem durch das Waffenrecht geregelt. Sportwaffen sind wegen ihres Gefährdungspotentials ebenfalls davon betroffen.

Fachlich mit Waffen befassen sich unter anderem die Wehrtechnik und die historische Waffenkunde.[1]

  1. Vgl. etwa Zeitschrift für historische Waffenkunde.

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