West-Berlin

Basisdaten
Verwaltungssitz: West-Berlin
Flagge:
Die heutige Flagge Berlins
war auch die Flagge West-Berlins
Wappen:
Das heutige Wappen Berlins
war auch das Wappen West-Berlins
Fläche: 479,9 km²
Einwohner: 2.130.525 (1989)
Karte
Lage von West-Berlin im damals geteilten Deutschland

West-Berlin, auch Westberlin und Berlin (West) waren Bezeichnungen für den Teil von Groß-Berlin, der während der Teilung Berlins ab Ende des Zweiten Weltkriegs von 1945 bis 1990 von den drei westlichen Besatzungsmächten USA, Vereinigtes Königreich und Frankreich verwaltet und ab 1950 mit deren Genehmigung vom Senat von Berlin regiert wurde.[1] Geografisch erstreckte sich West-Berlin mit geringen Abweichungen (beispielsweise in Staaken) auf das Gebiet der heutigen Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte (mit Ausnahme des Ortsteils Mitte, der zu Ost-Berlin gehörte), Neukölln, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg sowie des Ortsteils Kreuzberg.

Angesichts der ab Kriegsende anhaltenden Diskussion um den Berlin-Status und der sich wiederholt ändernden Begrifflichkeiten ordnete der Senat für das von ihm regierte Gebiet 1982 als amtliche Bezeichnung „Berlin (West)“ an.[2] Umgangssprachlich wurden sowohl die Westsektoren als auch der Ostsektor der Stadt auf der jeweils eigenen Seite der Grenze häufig einfach nur „Berlin“ genannt.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von 1949 und die Verfassung von Berlin von 1950 wiesen Gesamt-Berlin[3] bzw. ausdrücklich „Groß-Berlin“ von Anfang an als Land der Bundesrepublik Deutschland aus, doch galt diese Bestimmung nicht. Das Berlinabkommen von 1971 stellte fest, dass die drei Westsektoren kein „konstitutiver Teil“ der Bundesrepublik seien. Faktisch war aber West-Berlin von 1949 bis 1990 ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland; von westlicher wie insbesondere von westalliierter und westdeutscher Seite aus wurden stets die „Bindungen Berlins (West) an den Bund“ betont. Zum Beispiel galten die Gesetze und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland nicht unmittelbar in Berlin, wurden jedoch – mit einigen Ausnahmen, wie z. B. das Wehrpflichtgesetz – vom Berliner Abgeordnetenhaus per Akklamation übernommen.

  1. Laut politischem Anspruch der Verfassung von Berlin vom 1. September 1950 betraf die Zuständigkeit des Senats sogar Groß-Berlin. Dies scheiterte jedoch an alliierten Vorbehalten.
  2. Rundschreiben I Nr. 120/1982 des Senators für Inneres vom 24. November 1982 betr. Bezeichnung Berlins und seiner Stellung zum Bund
  3. Hierzu Gero Pfennig, Manfred J. Neumann (Hrsg.): Verfassung von Berlin. Kommentar, 3. Aufl. 2000, Art. 1, Rn 4; Art. 4, Rn 3 f.

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