Wohnsitz (Deutschland)

Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person.[1] Im Unterschied zum bloßen Aufenthalt oder Wohnort setzt der Wohnsitz einen rechtsgeschäftlichen Willen voraus, einen solchen zu begründen.[2]

Die zivilrechtlichen Regelungen zur Begründung und Aufhebung des Wohnsitzes finden sich in §§ 7 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Davon abzugrenzen sind die Meldegesetze, siehe Abschnitt „Haupt- und Zweitwohnsitz“.

Dem Wohnsitz natürlicher Personen entspricht der Sitz bzw. die Niederlassung juristischer Personen (§ 24 BGB, § 29 HGB, § 4 Abs. 3 GewO).

  1. Carl Creifelds: Rechtswörterbuch. 21. Aufl. 2014, ISBN 978-3-406-63871-8.
  2. Stichwort: Wohnsitz: Ort, an dem jemand seine Wohnung hat. Beispiele: in seinem Personalausweis war Hamburg als zweiter Wohnsitz eingetragen // den Wohnsitz wechseln // seinen Wohnsitz in Berlin haben, nehmen // er ist ohne festen Wohnsitz

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