Zerschlagung der Tschechoslowakei

15. März 1939: Panzer der Wehrmacht fahren in Prag auf dem Wenzelsplatz ein.

Die Zerschlagung der Tschechoslowakei war ein Prozess, mit dem das nationalsozialistische Deutschland die Tschechoslowakei seit 1938 destabilisierte und bewirkte, dass sie verkleinert, geteilt und schließlich dem deutschen Machtbereich einverleibt wurde.

In der Sudetenkrise verlangte Adolf Hitler, die von den Sudetendeutschen besiedelten Grenzgebiete der Tschechoslowakei dem Deutschen Reich anzugliedern („Heim ins Reich“). Um den Frieden in Europa nicht zu gefährden, gestanden Frankreich, Großbritannien und Italien dies schließlich am 29. September 1938 im Münchner Abkommen zu. Im November 1938 wurden im Ersten Wiener Schiedsspruch die südlichen und östlichen Teile der Slowakei, die mehrheitlich von Magyaren bewohnt waren, Ungarn zugesprochen. Hitlers Behauptung, das Sudetenland wäre die letzte territoriale Forderung Deutschlands, war eine Lüge: Bereits am 21. Oktober 1938 hatte er die Wehrmacht angewiesen, sich auf die „Erledigung der Rest-Tschechei“, wie die NS-Terminologie es nannte,[1] vorzubereiten. Nach einem deutschen Ultimatum erklärte sich die Slowakei am 14. März 1939 für unabhängig (Slowakischer Staat). Am nächsten Tag erreichte Hitler durch die Androhung einer Bombardierung Prags, dass der bisherige tschechoslowakische Staatspräsident Emil Hácha sein Land „dem Schutz des Deutschen Reiches“ unterstellte.

Der Einmarsch der deutschen Wehrmacht in Prag bedeutete das Ende der britischen Appeasement-Politik. Großbritannien und Frankreich gaben eine Garantieerklärung für die Unabhängigkeit Polens ab, die nach dem deutschen Überfall auf Polen zum Beginn des Zweiten Weltkriegs führte. In den tschechisch besiedelten Landesteilen der Tschechoslowakei errichteten die Deutschen das Protektorat Böhmen und Mähren, das bis 1945 Teil des Großdeutschen Reiches war.

Aufteilung der Tschechoslowakei:
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  2. Vertrag über das Schutzverhältnis zwischen dem Deutschen Reich und dem Slowakischen Staat vom 18./23. März 1939, RGBl. 1939 II, S. 607.

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