Zollabfertigung

Die Zollabfertigung ist die zoll- oder steuerrechtliche Behandlung einer Ware.

Die so genannte Verzollung bezeichnet dabei beispielsweise die zoll- und steuerrechtliche Überführung der Ware in den freien Verkehr. Voraussetzung für eine Zollabfertigung ist eine vorausgegangene Zollanmeldung. Diese muss nicht unbedingt schriftlich erfolgen. Mündliche Anmeldungen oder eine Anmeldung durch eine konkludente Handlung (Grün-Ausgang am Flughafen) gelten auch als Abfertigung bzw. Anmeldung.


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