Alhambra-Edikt

Unterschriften Ferdinands und Isabellas (yo el Rey, yo la Reyna), des königlichen Sekretärs Juan de Coloma und Siegel unter der kastilischen Version des Alhambra-Edikts

Das Alhambra-Edikt, auch als Decreto de la Alhambra oder Edicto de Granada bekannt (hebräisch גירוש ספרד Gerush Sfarad, wörtlich „Vertreibung aus Spanien“) wurde am 31. März 1492 mit zwei nicht identischen Texten jeweils für die Herrschaftsgebiete der Krone von Kastilien und die Herrschaftsgebiete der Krone von Aragón erlassen. Die kastilische Version wurde von den katholischen Königen Isabella von Kastilien und Ferdinand II. von Aragón in seiner Funktion als Ferdinand V. von Kastilien unterschrieben. Die aragonesische Version wurde nur von Ferdinand II. von Aragón unterschrieben.[1] Das Edikt ordnete die Vertreibung der Juden aus allen Territorien der Krone von Kastilien und der Krone von Aragón zum 31. Juli des Jahres an, sofern sie bis dahin nicht zum Christentum übergetreten sind.

Drei Monate zuvor, am 2. Januar 1492, war mit dem Ende der Belagerung von Granada der letzte muslimische Herrschaftsbereich auf der Iberischen Halbinsel erobert worden.

Mit dem Edikt begann die Vertreibung einer Bevölkerungsgruppe, die seit Jahrhunderten auf der Iberischen Halbinsel ansässig war. Die große Anzahl der meist unter massivem Druck zum Christentum bekehrten Conversos – im Volk auch verächtlich Marranen genannt – stand unter dem Generalverdacht der Spanischen Inquisition, weiterhin im Geheimen dem Judentum anzuhängen. Unermüdlich wurde die christliche Gesinnung der Zwangsgetauften überprüft. Die durch Inquisitionsverfahren der Häresie „überführten“ Conversos wurden häufig zum Feuertod verurteilt und nach sogenannten Autodafés öffentlich auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Die Inquisition urteilte nur über getaufte Christen und nicht über Juden (Limpieza de sangre).

Am 16. Dezember 1968 wurde – zur Einweihung der Madrider Synagoge – das Alhambra-Edikt der katholischen Könige von der spanischen Regierung für unwirksam erklärt und erst am 1. April 1992 durch den spanischen König Juan Carlos I. unwiderruflich außer Kraft gesetzt.[2]

Anlässlich des 500. Jahrestags des Alhambra-Edikts verabschiedete das spanische Parlament 1992 ein Kooperationsabkommen mit dem Verband der jüdischen Gemeinden in Spanien, das die Beziehungen zwischen dem spanischen Staat und den Bürgern jüdischer Konfession regelt.[3]

  1. Asunción Blasco Martínez: La expulsión de los judíos de España en 1492. In: Kalakorikos: Revista para el estudio, defensa, protección y divulgación del patrimonio histórico, artístico y cultural de Calahorra y su entorno. Nr. 10, 2005, S. 13 f. (spanisch, dialnet.unirioja.es [abgerufen am 18. April 2015]).
  2. „König Juan Carlos I. besuchte am 1. April 1992 die Synagoge von Madrid, entschuldigte sich für den Akt der Barbarei, den seine Vorgänger fünfhundert Jahre zuvor begangen hatten, und setzte das Vertreibungsedikt feierlich und unwiderruflich außer Kraft. Die Vereinigung Erensia Sefardi verlieh ihm daraufhin 1994 ihren Preis Angel Pulido …“ zitiert nach: Georg Bossong: Die Sepharden. Geschichte und Kultur der spanischen Juden. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-56238-9, S. 114.
  3. Uwe Scheele: Die schwierige Rückkehr nach Sepharad. Jüdische Zeitung (Berlin), 2. Mai 2009.

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