Dieser Artikel behandelt die Abtrennung. Zur Band siehe Amputation (Band).
Amputationswerkzeug aus dem 18. JahrhundertDarstellung der Beinamputation Friedrichs III. 1493Ein Hund einen Monat nach der Amputation eines Vorderbeines
Als Amputation (lateinischamputatio, von amputare, „absetzen“, „wegschneiden“, „wegputzen“) wird die Abtrennung eines Körperteils vom Körper, etwa einer Gliedmaße oder einer Brust, bezeichnet. Die Amputation erfolgt dabei aus verschiedenen Gründen:
als Unfallfolge (traumatisch); abhängig von den noch vorhandenen Strukturen (mindestens eine Hautbrücke erhalten) unterteilt man diese in totale und subtotale Amputationen[1].
als Bestrafung, was früher in vielen Regionen üblich war und heute noch in einigen islamisch geprägten Ländern wie Iran, Saudi-Arabien oder dem Sudan unter Berufung auf die Scharia stattfindet
↑Kim Y‑J, Sauerbier M, Hoffmann R et al.: Amputationsverletzungen und schwere Weichteilquetschung. In: Notfallmedizin up2date. Band2015, Nr.10. Stuttgart, S.133–147.
↑Wolf-Rüdiger Teegen, Rimantas Jankauskas, Peter Stegemann-Auhage, Michael Schultz: Überlegungen zur Differentialdiagnose der Amputation in der Paläopathologie. In: Würzburger medizinhistorische Mitteilungen. Band 14, 1996, S. 359–368, hier: S. 359–360.