Asylbewerber

Als Asylbewerber oder Asylsuchende, in Österreich Asylwerber, werden Personen bezeichnet, die in einem anderen Staat als dem ihrer Herkunft Asyl suchen und beantragen, also Aufnahme und Schutz vor politischer, religiöser oder sonstiger Verfolgung.

Der seit den 1970er Jahren in deutschsprachigen Staaten übliche Ausdruck Asylant ist mit abwertenden Konnotationen behaftet. Sprachwissenschaftler sehen darin einen Ausdruck von Fremdenfeindlichkeit.

Das Völkerrecht unterscheidet Asylbewerber von Flüchtlingen (Menschen, die zur Flucht gezwungen sind) und von Migranten (Menschen, die ihr Land aus eigenem Antrieb verlassen). Sobald eine Person in einem anderen Staat einen Asylantrag gestellt hat, über den noch nicht entschieden wurde, gilt sie rechtlich als Asylbewerber.

Der Staat, in dem ein Asylbewerber Aufnahme sucht, prüft in einem Asylverfahren, ob ein Anspruch auf Asyl besteht, ob er einen Schutzstatus erhält und falls ja, welchen. Asylberechtigt sind Personen, die als politisch Verfolgte anerkannt wurden. Auch Asylbewerber, die als Flüchtling nach der Genfer Konvention oder subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wurden, können ein Aufenthaltsrecht erhalten.


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