Datenbankherstellerrecht

Das Datenbankherstellerrecht (auch sui-generis-Recht für Datenbanken) ist ein Recht zum Schutz von Investitionen in Datenbankwerke. Es beruht auf der Datenbankrichtlinie 96/9/EG und wurde in Deutschland zum 1. Januar 1998 durch das Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz (IuKDG) in nationales Recht umgesetzt. Es ist im sechsten Abschnitt des zweiten Teils des UrhG, §§ 87a-e UrhG geregelt.


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